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BGH 12.07.2006 IV ZR 298/03, NWB 40/2006 S. 326

Erbrecht | Nachträgliche Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen durch den Schlusserben

Ein Berliner Testament (gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten bei Bestimmung eines Schlusserben) wird häufig mit einer Verwirkungsklausel oder Pflichtteilsklausel verbunden. Danach kann derjenige der eingesetzten Schlusserben (meist die Kinder der Ehegatten), der nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt, auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil verlangen. Der Eintritt dieser auflösenden Bedingung kann nach Ansicht des BGH grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten und nach Annahme der Schlusserbschaft herbeigeführt werden. Auf die Möglichkeit, durch nachträgliche Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden ein ggf. besseres wirtschaftliches Ergebnis herbeizuführen – etwa wenn der Erbteil aufgrund eines Vorausvermäch...