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Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit fördert bestimmte Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung Arbeitsloser. Diese Maßnahmen werden im Wege der öffentlichen Ausschreibung an private Anbieter vergeben. Zur Frage, welche dieser Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG begünstigt bzw. nicht begünstigt sind, nimmt die OFD Karlsruhe Stellung.