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FG Sachsen-Anhalt 04.05.2006 1 K 378/02, NWB direkt 40/2006 S. 7

Unterschriftserfordernis bei Investitionszulagenantrag

War der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter einer GmbH wegen einer Erkrankung bzw. des sich daran anschließenden Genesungsurlaubs an der in § 6 Abs. 3 InvZulG 1993 geforderten eigenhändigen Unterschrift des Investitionszulagenantrags gehindert, konnte er wirksam eine Angestellte der GmbH als Bevollmächtigte mit der Unterzeichnung beauftragen. Auch wenn der Geschäftsführer vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Antrags wieder seinen Dienst aufgenommen hat, war er nicht etwa zu einer Nachholung seiner eigenhändigen Unterschrift innerhalb der Antragsfrist verpflichtet. Es ist ausreichend, wenn die Bevollmächtigte deutlich erkennbar mit ihrem eigenen Namen unterzeichnet hat. Sie musste nicht hinzufügen, wer Geschäftsführer ist, warum sie sich selbst zur Unterzeichnung für berechtigt hielt,...