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FG Thüringen 26.04.2006 III 135/04, NWB direkt 40/2006 S. 5

Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für das noch laufende Jahr

War der Familienkasse bei der Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Höhe der Einkünfte und Bezüge des volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinds zwar bekannt, dass das Kind vom Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe bezog, und hat sie gleichwohl ohne Ermittlungen zur Höhe dieser Beihilfe vor Beginn des Jahrs Kindergeld festgesetzt, kann diese Festsetzung noch während des laufenden Jahrs nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn nachträgliche Ermittlungen ergeben, dass die Beihilfe zur Überschreitung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrags im laufenden Jahr führt. Die Regelung des § 70 Abs. 4 EStG ist auch anwendbar, wenn während des laufenden Kalenderjahrs der Familienkasse Tatsachen bekannt werden, die mit Sicherheit das Über- bzw. Unterschreiten des Jahresgrenzbetrags bewirken werden.