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Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus
Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer nicht auf Grundsteuer übertragbar
Das familiäre Gebrauchsvermögen ist von Verfassungs wegen vor jeder Sollertragsteuer zu schützen, erklärte das BVerfG im Jahr 1995. Gegenstand der Überprüfung war damals das Vermögensteuergesetz. Da die Grundsteuer im Unterschied zur Vermögensteuer aber eine Real- oder Objektsteuer ist, ist dem Beschluss des BVerfG nicht zu entnehmen, dass auch die Grundsteuer verfassungswidrig sei, so der BFH in seinem aktuellen Urteil II R 81/05.
Gesamtvermögen im Schutzbereich der Eigentumsgarantie
Unter Berufung auf den Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer beantragte der Kläger eine Aufhebung des Grundsteuermessbetragbescheids bezüglich seines selbstgenutzten Einfamilienhauses auf den , da die Erhebung der Grundsteuer gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG und die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstoße. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Das FG Baden-Württemberg vertrat die Auffassung, dass die Ausführungen des BVerfG nicht auf die Grundsteuer übertragbar seien, da die Grundsteuer anders als die Vermögensteuer nur auf einzelne Vermögensgegenstände erhoben werde. Zwar könne die Grundsteuer wie die Vermögensteuer als Sollertragsteuer angesehen werden, als Ertrag könnten aber die ersparten Mietaufwendungen fungieren...