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Bei steuergünstigen Fondsüberträgen ist Eile geboten
Im Bereich der Erbschaftsteuer soll es in 2007 im betrieblichen Bereich über das Gesetz zur Unternehmensnachfolge zu Verbesserungen kommen. Das gilt allerdings nur für produktives Vermögen und damit u. a. nicht für Bankguthaben, fremdvermietete Immobilien und Schiffe. Daher ist es u. U. ab 2007 nicht mehr möglich, gewerbliche geschlossene Schiffsfonds als Instrument für die Steuergestaltung bei Vermögensübertragungen zu nutzen. Bei dieser Beteiligung fällt die Abgabenlast aufgrund der Tonnagesteuer nach § 5a EStG äußerst moderat aus.
Interessant sind diese Fonds bislang aber auch, um steuergünstig Kapitalvermögen auf die Nachkommen zu übertragen. Für die Gelder werden Anteile gezeichnet, die anschließend übertragen werden. In den Erstjahren weisen die Gesellschaften oft negative Kapitalkonten aus, ...