Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als Arbeitslohn
Leitsatz
Schließt der Arbeitgeber für ausländische Saison-Arbeitskräfte eine Gruppen-Krankenversicherung ab, so stellen die Prämienzahlungen
dann Arbeitslohn dar, wenn zwar nach dem Vertrag nur der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer formal anspruchsberechtigt ist,
aufgrund der Versicherungsbedingungen jedoch nur bei begründeten Zweifeln an der Legitimation die Auszahlung der Versicherungsleistung
an die versicherten Personen, bzw. die behandelnden Ärzte verweigert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 41/2006 S. 3440 GAAAC-14333
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