Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung
Leitsatz
Verweist das Finanzamt in einer Einspruchsentscheidung auf eine Anlage, welche eine Verlustberechnung enthalten soll, aber
programmgesteuert die äußere Form eines Verlustfeststellungsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält, so führt dieses
Versehen der Finanzbehörde nicht dazu, dass gegen die „Anlage” ein Einspruch möglich ist. Die unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung
bewirkt lediglich, dass die Steuerpflichtigen – soweit sie infolge dieser Belehrung die Klagefrist gegen die Einspruchsentscheidung
versäumt haben – hinsichtlich dieser Fristversäumnis mit Erfolg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen können.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 39/2006 S. 3269 LAAAC-14285
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.