Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 3 C 26.01

Gesetze: Abkommen EWG-Türkei (1963) Art. 9; ARB Nr. 3/80 Art. 2; ARB Nr. 3/80 Art. 3 Abs. 1; ARB Nr. 3/80 Art. 4; VO (EWG) Nr. 1408/71

Leitsatz

1. Die Gleichbehandlungsvorschrift in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 ARB Nr. 3/80 erfasst auch Arbeitnehmer bzw. deren Familienangehörige mit türkischer Staatsangehörigkeit, die nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gewandert sind (keine "Wanderarbeitnehmer" im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind; wie BVerwG 3 C 25.01 -).

2. Eine "Familienleistung" im Sinne des den sachlichen Anwendungsbereich regelnden Art. 4 ARB Nr. 3/80 setzt keine Leistung voraus, die speziell der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern bzw. deren Familienangehörigen dient. Auch Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Bundes- sowie Landeserziehungsgeld, die unabhängig davon gewährt werden, ob die Berechtigte

Arbeitnehmerin ist oder nicht, können daher Familienleistungen sein (im Anschluss an und 312/94 - Slg. 1996, I - 4895, 4929 sowie vom - Rs. C-262/96 - Slg. 1999, I - 2685, 2743; insoweit Aufgabe des BVerwG 7 C 12.92 - BVerwGE 91, 327, 333 f.).

Fundstelle(n):
WAAAC-12456

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen