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BVerwG Beschluss v. - 2 VR 1.01

Gesetze: GG Art. 33 Abs. 2; BRRG § 12; BLV § 11; BLV § 12

Leitsatz

Für die Erprobung im Sinne des § 11 BLV reicht es aus, wenn der Beamte mit Wissen und Wollen des Dienstherrn einen Dienstposten innehat, der nach seiner Zuordnung zu einem Amt im statusrechtlichen Sinne höher bewertet ist als das Statusamt, das dem Beamten übertragen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
OAAAC-12356

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