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BVerwG Urteil v. - 2 C 41.99

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBesG Vorbemerkung Nr. 15 zu den Besoldungsordnungen A und B; HessBesG

Leitsatz

Eine in die Besoldungsgruppe A 11 HessBesO eingestufte Fachoberlehrerin für technologische Fächer ohne abgeschlossene Fachhochschulausbildung kann nicht in die Besoldungsgruppe A 12 HessBesO oder BBesO eingestuft werden.

Fundstelle(n):
NAAAC-12300

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