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BVerwG Urteil v. - 1 C 3.98

Gesetze: GG Art. 16 Abs. 1 Satz 1; Versailler Vertrag Art. 91; Minderheitenschutzvertrag vom Art. 3; Wiener Abkommen vom Art. 6 Abs. 1; RuStAG § 4 Abs. 1; 1. StARegG § 1 Abs. 1 Buchst. d; BVFG § 6; VwGO § 108 Abs. 1 und 2; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom i.d.F. vom § 5

Leitsatz

In der Regelung des § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG, nach der ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste durch polnische Volkszugehörige unwirksam ist, liegt keine nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG unzulässige Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit (wie BVerwG 9 C 113.95 - BVerwGE 100, 139).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAC-12075

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