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BVerwG Beschluss v. - 1 B 24.01

Gesetze: VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 87 Abs. 3; VwGO § 128 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AsylVfG § 74 Abs. 2

Leitsatz

Das Gericht darf von der Aufklärung entscheidungserheblicher Umstände (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) nicht allein mit der Begründung absehen, es fehle an deren "Glaubhaftmachung", weil der Asylbewerber sie erst sehr spät in das Verfahren eingeführt habe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAC-12015

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