Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht
Zum Spannungsverhältnis zwischen den Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren und dem strafverfahrensrechtlichen Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare”
I. Einführung in die Problematik
Der BGH setzt sich in seinem Urteil vom erneut mit der Reichweite des Beweisverwertungsverbotes gem. § 393 Abs. 2 Satz 1 AO auseinander. Der Entscheidung liegt - zusammengefasst - folgender Fall zugrunde:
Der Angeklagte reichte (unter Mitwirkung weiterer Tatbeteiligter) für drei Firmen bei verschiedenen Finanzämtern inhaltlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen ein, um unberechtigt Vorsteuererstattungen i. H. von mehreren Millionen DM zu erhalten. Dabei traten die Mittäter des Angeklagten als Inhaber der ausschließlich zu diesem Zweck errichteten Scheinfirmen auf. Zu einer Auszahlung der beantragten Vorsteuererstattungen kam es jedoch in keinem der Fälle.
Da die beantragten Vorsteuererstattungen nicht so schnell, wie vom Angeklagten erhofft, erstattet wurden, erkundigte sich dieser - jeweils unter dem Namen des Inhabers der betroffenen Scheinfirma - mehrmals telefonisch bei den Finanzämtern nach dem Stand des Verfahrens. Bei einem dieser Telefonate erfuhr der Angeklagte, dass hinsichtlich einer der Firmen (A) eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt werden sollte. Daraufhin verfasste er unter dem Namen eines Tatbeteiligten eine ...