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Neutralisierung der Pensionsrückstellung in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters
Die tatsächlich in der Steuererklärung vorgenommene Gewinnverteilung kann nicht rückwirkend durch Vereinbarung der Gesellschafter geändert werden. Die Formulierung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung des BFH führen zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass ohne eine eindeutige im Voraus getroffene Gewinnverteilungsabrede eine Neutralisierung von Pensionsrückstellungen nur beim begünstigten Gesellschafter möglich ist.