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Aufrechnung durch maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung des Finanzamts
Hat der Steuerpflichtige im letzten Monat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt (hier: Kontenpfändung) die fällige Lohnsteuer für einen Vormonat bezahlt, um seine Zahlungswilligkeit gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren und dieses zur einstweiligen Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen zu bewegen, so ist ein Fall einer insolvenzrechtlich anfechtbaren Rechtshandlung („inkongruente Deckung” nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO) gegeben. Wird in diesem Fall die der Zahlung zugrunde liegende Lohnsteueranmeldung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf 0 DM korrigiert, so ist das Finanzamt trotz des zivilrechtlichen Bestehens einer Aufrechnungslage insolvenzrechtlich nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO daran gehindert, hinsichtlich des Lohnsteuererstattungsbetrags wirksam die Aufr...