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Fahrerlaubnisrecht | Grenzen des EU-Führerscheintourismus
Nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (Urteil v. 6. 4. 2006 - Rs. C 227/05, NWB EN-Nr. 626/2006) zum Grundsatz der wechselseitigen Anerkennung EU-ausländischer Fahrerlaubnisse dürfte zwar auch einem nachfolgenden präventiv-polizeilichen Vorgehen Grenzen gesetzt sein, sofern die inländische Fahrerlaubnisbehörde an Geschehnisse vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis anknüpft. Nach einem Beschluss des OVG NRW v. 13. 6. 2006 - 16 B 989/06 kann der europarechtliche Anerkennungsgrundsatz eindeutige Missbrauchsfälle (sog. EU-Führerscheintourismus) aber nicht erfassen. Im Streitfall hatte sich der Antragsteller zwischen den Jahren 1998 und 2005 mehrfach der Vergehen der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht; etwa einen Monat nach dem ...