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OLG Nürnberg 19.04.2006 11 WF 240/06, NWB 39/2006 S. 319

Prozessrecht | Steuererstattungen kein einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe

Das OLG Nürnberg stellt in seinem Beschluss v. - 11 WF 240/06 (JurBüro 2006 S. 431) klar, dass Steuererstattungen nicht als Vermögen gemäß § 115 Abs. 2 ZPO, sondern (erst) im Jahr der Erstattung als Einkünfte des Bedürftigen gemäß § 115 Abs. 1 ZPO zu qualifizieren und als Teil des laufenden Einkommens aus diesem jeweils mit 1/12 pro Monat anzuzusetzen sind.

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