Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 69; StGB § 69 a
Instanzenzug:
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Maßregelausspruch nach §§ 69, 69 a StGB aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts entfällt (vgl. im übrigen ).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Fundstelle(n):
NAAAC-08685
1Nachschlagewerk: nein