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BGH Beschluss v. - 3 StR 21/01

Gesetze: BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; BtMG § 30 a Abs. 1

Leitsatz

Bei dem in sogenannten Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff 3, 4 Methylendioxy-N-methamphetamin (MDMA) beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und von § 30 a Abs. 1 BtMG bei 30 g MDMA-Base (im Anschluß an BGHSt 42, 255).

Fundstelle(n):
HAAAC-08447

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