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BGH Urteil v. - 4 StR 208/01

Gesetze: BtMG § 29 Abs. 6

Leitsatz

Werden Stoffe geliefert, die (noch) keine Betäubungsmittelimitate sind, sondern nur Grundlage für deren Fertigung sein sollen, so liegt darin noch kein (allein-) täterschaftliches Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 6 BtMG (im Anschluß an BGHSt 38, 58).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-07869

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