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BGH Urteil v. - 3 StR 503/00

Gesetze: StGB § 332 Abs. 1

Leitsatz

Ein Amtsträger, der sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen Preisnachlaß auf den von dem Bestechenden geforderten Preis zusagen läßt, läßt sich einen zur Vollendung der Bestechlichkeit führenden materiellen Vorteil versprechen. Dies gilt auch für den Fall, daß die von dem Bestechenden zu erbringende Gesamtleistung für den Amtsträger trotz des vereinbarten Rabatts tatsächlich nicht wirtschaftlich vorteilhaft ist, etwa weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird, überhöht war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DAAAC-07673

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