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BGH Urteil v. - 5 StR 454/00

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 2; GG Art. 20 Abs. 3; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 301; UWG § 12 Abs. 2 aF

Leitsatz

1.) Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist kein Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

2.) Die Staatsanwaltschaft kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen noch bejahen, wenn nach Ablauf der Strafantragsfrist das absolute in ein relatives Antragsdelikt umgewandelt wird (§ 12 Abs. 2, § 22 Abs. 1 UWG aF; § 299 Abs. 1, § 301 Abs. 1 StGB).

Fundstelle(n):
DAAAC-07339

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