Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: StPO § 120 Abs. 1; StPO § 126 Abs. 3
Instanzenzug: LG Stuttgart 11 KLs 147 Js 79932/01 vom
Gründe
Der Senat hat durch Beschluß vom heutigen Tage das teilweise aufgehoben. Die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig (§ 120 Abs. 1, § 126 Abs. 3 StPO).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
AAAAC-06890
1Nachschlagewerk: nein