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BGH Urteil v. - XI ZR 340/99

Gesetze: BGB § 676

Leitsatz

Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der Bank entspricht und das vorhandene Wissen bei Formulierung der Auskunft zutreffend umgesetzt worden ist. Eine ins einzelne gehende Angabe der zur Verfügung stehenden und berücksichtigten Informationsquellen ist nicht erforderlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 226 Nr. 5
DStR 2001 S. 95 Nr. 3
XAAAC-05734

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