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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 86/06

Gesetze: EStG a.F. § 21 Abs. 2 BGB n.F. § 490

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Vorfälligkeitsentschädigungen, die durch eine Umschuldung Ende 1998 im Zusammenhang mit der Beendigung der großen Übergangsregelung gemäß § 21 Abs. 2 EStG entstanden sind, stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.

Fundstelle(n):
TAAAC-05556

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