Mittelbare Anteilsvereinigung durch Einbringung in GbR
Leitsatz
Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht verstößt nicht gegen europäisches Recht, insbesondere weder gegen die 6. EG-Richtlinie
zur Harmonisierung der Umsatzsteuer noch gegen die EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von
Kapital.
Die Besteuerung der mittelbaren Anteilsvereinigung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, auch nicht bei Anwendung von § 1
Abs. 3 GrEStG i.d.F. 1983 bzw. vor 1997.
Die demgemäß nach § 1 Abs. 3 GrEStG steuerbare Einbringung der Anteile an der mittelbar grundbesitzenden GmbH durch beide
Anteilseigner in eine zwischen ihnen dazu gebildete GbR ist entsprechend § 5 Abs. 1 GrEStG steuerbefreit.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 580 Nr. 9 EFG 2007 S. 142 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15474 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2006 S. 3353 AAAAC-05506
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