Fortschreibung des Einheitswerts für ein in den neuen Bundesländern belegenes Einfamilienhaus
Gartenhaus als Nebengebäude zum Einfamilienhaus
Leitsatz
1. Bestand eine wirtschaftliche Einheit Einfamilienhaus in den neuen Bundesländern bereits vor dem und lag eine wirksame
Feststellung des Einheitswertes auf den für diese wirtschaftliche Einheit nicht vor, ist die Grundsteuer nach der
Ersatzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG zu ermitteln. Bei dieser Steuerberechnungs- und Erhebungsmethode bedarf es keiner
zusätzlichen Feststellung des Einheitswerts des Grundstücks.
2. Gartenhäuser sind Nebengebäude, die der wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus zugerechnet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 166 Nr. 3 FAAAC-05458
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