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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 109/03 EFG 2007 S. 166 Nr. 3

Gesetze: BewG § 132 Abs. 2 RBewDV § 32 GrStG § 42

Fortschreibung des Einheitswerts für ein in den neuen Bundesländern belegenes Einfamilienhaus

Gartenhaus als Nebengebäude zum Einfamilienhaus

Leitsatz

1. Bestand eine wirtschaftliche Einheit Einfamilienhaus in den neuen Bundesländern bereits vor dem und lag eine wirksame Feststellung des Einheitswertes auf den für diese wirtschaftliche Einheit nicht vor, ist die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG zu ermitteln. Bei dieser Steuerberechnungs- und Erhebungsmethode bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung des Einheitswerts des Grundstücks.

2. Gartenhäuser sind Nebengebäude, die der wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus zugerechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 166 Nr. 3
FAAAC-05458

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