Neutralisierung der Pensionsrückstellung in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters
Leitsatz
1. Die tatsächlich in der Steuererklärung vorgenommene Gewinnverteilung kann nicht rückwirkend durch Vereinbarung der Gesellschafter
geändert werden.
2. Die Formulierung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung des BFH führen zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass ohne
eine eindeutige im Voraus getroffene Gewinnverteilungsabrede eine Neutralisierung von Pensionsrückstellungen nur beim begünstigten
Gesellschafter möglich ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 22 Nr. 27 DStRE 2007 S. 1092 Nr. 17 EFG 2006 S. 1744 Nr. 22 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2007 S. 433 IAAAC-05444
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