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BGH Urteil v. - X ZR 231/99

Gesetze: BGB § 328

Leitsatz

In die Schutzwirkung eines Vertrages, durch den eine Behörde im Rahmen der ihr im öffentlichen Interesse obliegenden Verwaltungsaufgaben einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, ist der von der dadurch vorbereiteten Verwaltungsentscheidung möglicherweise betroffene Dritte nicht ohne weiteres einbezogen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2090 Nr. 39
DAAAC-05116

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