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BGH Beschluss v. - X ZB 31/03

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 41 Abs. 4

Tenor

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kirchhoff ist aus den Gründen seiner dienstlichen Erklärung vom gemäß § 41 Abs. 4 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
GAAAC-04798

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein

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