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Zuordnung eines Reinvestitionsobjekts zum gewillkürten Betriebsvermögen
Gem. einem rkr. NWB BAAAB-83815 (EFG 2006 S. 955) muss ein Reinvestitionsobjekt i. S. des § 6b Abs. 3 EStG dem Betrieb objektiv dienen; die Erträge des Reinvestitionsobjekts dürfen ihrerseits nicht infolge ihres Umfanges den Charakter des Betriebs prägen und verändern (Bezug: § 6b Abs. 3, 4 EStG).