Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Hannover 27.07.2006 S 2750 a - 26 - StO 241, NWB direkt 38/2006 S. 9

Besteuerung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen

Die Neuregelungen für Lebens- und Krankenversicherungen gelten bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr grundsätzlich erstmals für den Veranlagungszeitraum 2004, bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit, bis zum einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, die Neuregelungen bereits für Veranlagungszeiträume 2001 bis 2003, bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren für die Veranlagungszeiträume 2002 bis 2004, anzuwenden, beschränkt auf 80 v. H. der Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen. Sofern Lebens- und Krankenversicherungen diesen Antrag gestellt haben, wirkten sich im Rückwirkungszeitraum vorgenommene Teilwertabschreibungen zu 80 v. H. gewinnmindernd aus. In späteren Jahre...