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Wirksame Rechtsbehelfsbelehrung
Der einem Kindergeldbescheid beigefügte „Wichtige Hinweis” auf erneute Antragstellungsmöglichkeiten stellt keine wirksame Rechtsbehelfsbelehrung dar. Auch die Jahresfrist gem. § 356 Abs. 2 AO läuft nicht an, da der Hinweis die Einspruchseinlegung verhindert und somit ein Fall höherer Gewalt vorliegt.