Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geplante Änderungen des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts
Verfahrensrechtliche Neuerungen
Durch das Jahressteuergesetz 1997 wurden gesonderte Feststellungen nur für Grundbesitzwerte eingeführt, die für die Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer erforderlich sind. Diese Regelung ermöglicht für Zwecke der Erbschaftsteuer nur die gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten, die unmittelbar oder mittelbar Besteuerungsgrundlagen sind. Die nunmehr mit dem Jahressteuergesetz 2007 geplante Durchführung von gesonderten Feststellungen auf allen Stufen der Wertermittlung soll eine unverzügliche Steuerfestsetzung – zunächst im Wege der Schätzung – ermöglichen. Der Steuerbescheid ist nach Vorliegen der Grundlagenbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern. Auch die Grundlagenbescheide können, soweit sie ihrerseits auf gesondert festzustellenden Feststellungsgrundlagen beruhen, geändert werden.
I. Hintergrund: Komplizierte mehrstufige Wertermittlungen
Nach derzeitiger Rechtslage werden gesonderte Feststellungen nur für Grundbesitzwerte vorgenommen, die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer erforderlich sind, also in Fällen, in denen diese unmittelbar oder mittelbar Besteuerungsgrundlage sind. Die übrigen Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbs...