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BGH Urteil v. - VII ZR 65/01

Gesetze: ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Die fehlende Bezeichnung "Berufungsbeklagter" allein rechtfertigt nicht, die Berufung als unzulässig zu behandeln, wenn die Auslegung der Berufungsschrift ergibt, gegen wen sich die Berufung richtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 327 Nr. 7
GAAAC-03628

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