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BGH Urteil v. - VII ZR 498/99

Gesetze: BGB § 133 A; BGB § 157 D

Leitsatz

Zur Auslegung eines Vertrages, in dem sich eine den Bauträger finanzierende Bank verpflichtet, die erbrachte Kaufpreisrate nach Scheitern des Bauträgervertrages an den Erwerber zu zahlen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAC-03612

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