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BGH Urteil v. - VII ZR 488/99

Gesetze: BGB § 633 Abs. 2

Leitsatz

Der Architekt bleibt auch nach einer Kündigung grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, Mängel seiner bis zur Kündigung erbrachten Planung nachzubessern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 432 Nr. 8
EAAAC-03607

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