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BGH Beschluss v. - VII ZR 477/00

Gesetze: ZPO § 250; ZPO § 240; ZPO § 78 Abs. 1

Leitsatz

Der Revisionsbeklagte kann die Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Prozesses bis zur Entscheidung über die Annahme der Revision durch einen beim Revisionsgericht einzureichenden Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der zweiten Instanz erklären.

Fundstelle(n):
JAAAC-03598

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