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BGH Urteil v. - VII ZR 388/00

Gesetze: AGBG § 1; AGBG § 9 Cl; BGB § 641; BGB § 320

Leitsatz

Vertragsbedingungen sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.

Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen § 9 AGBG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 66 Nr. 2
HAAAC-03538

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