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BGH Urteil v. - VII ZR 305/99

Gesetze: BGB § 823 Bf; BauFordSiG § 1; BauFordSiG § 5

Leitsatz

1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 788 Nr. 15
HAAAC-03470

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