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BGH Urteil v. - VII ZR 183/00

Gesetze: ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 327 Nr. 7
DB 2002 S. 685 Nr. 13
JAAAC-03332

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