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BGH Urteil v. - VII ZR 168/00

Gesetze: VOB/B § 14 Nr. 1

Leitsatz

Der Auftraggeber kann nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlußrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlußrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2002 S. 1373 Nr. 26
QAAAC-03308

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