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BGH Beschluss v. - VI ZB 7/01

Gesetze: ZPO § 233 B; ZPO § 233 Fb; ZPO § 233 Fc; ZPO § 233 Fd

Leitsatz

Ist die Fristenkontrolle im Anwaltsbüro ausreichend organisiert, kann dem Anwalt auch ein organisationsunabhängiges zweimaliges Versagen seiner Angestellten in derselben Sache nicht zugerechnet werden.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1012 Nr. 20
ZAAAC-02602

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