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BGH Urteil v. - V ZR 489/99

Gesetze: EGBGB Art. 237 § 1

Leitsatz

a) Art. 237 § 1 EGBGB erfaßt unter dem Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Überführung in Volkseigentum" auch rein faktische Vorgänge, falls diesen ein staatlicher Wille und nicht nur ein Versehen zugrunde lag.

b) Danach können in Ausnahmefällen auch Eigentumsumschreibungen aufgrund fehlerhafter Fiskuserbschaften Art. 237 § 1 EGBGB unterfallen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAC-02386

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