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BGH Urteil v. - V ZR 215/00

Gesetze: BGB § 986 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die Vereinbarung eines schuldrechtlichen Rechts zum Besitz zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und dem Besitzer begründet gegen den Erwerber des Grundstücks nur unter den Voraussetzungen von § 571 Abs. 1 BGB ein Recht zum Besitz.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2038 Nr. 38
AAAAC-02094

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