Anrechnung von Liechtensteinischer Erwerbssteuer auf die
deutsche Einkommensteuer eines in Deutschland wohnenden und in Liechtenstein
arbeitenden Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG kann
auch dann erfolgen, wenn eine dem Grunde nach erstattungsfähige
ausländische Steuer etwa wegen Ablaufs der in dem betreffenden
ausländischen Staat geltenden Erstattungsfrist nicht mehr zu erlangen ist.
2. Die Anrechnung von Liechtensteinischer Erwerbssteuer auf die
deutsche Einkommensteuer ist erst zulässig nach Vorlage der Steuerrechnung
der liechtensteinischen Steuerverwaltung oder der Bestätigung, dass eine
Steuerrechnung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr erlassen
werden kann. Die Bestätigung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung,
dass der Kläger mangels Steuererklärungspflicht im Streitjahr bislang
keinen Steuerbescheid erhalten hat, genügt insoweit nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1910 Nr. 24 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2007 S. 175 BAAAC-01998
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