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BGH Urteil v. - LwZR 10/00

Gesetze: BGB § 596 Abs. 1

Leitsatz

Ist die Zuteilung von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten an den Erwerb vinkulierter Namensaktien des Unternehmens der Zuckerindustrie gebunden und hat ein Pächter solche Aktien erworben, so gehört zur Rückgabepflicht nach Beendigung des Pachtvertrages die Übertragung der Namensaktien an den Verpächter, und zwar mit dem Wert, den die Aktien haben. Der Verpächter hat lediglich das Ansparguthaben nebst Zinsen zu erstatten, nicht einen etwa entstandenen Aktienmehrwert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAC-01410

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