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BGH Urteil v. - IX ZR 453/99

Gesetze: BGB § 249 Bb

Leitsatz

Die Haftung eines Notars, der unrichtigerweise bestätigt hat, die Eintragung einer Gesamtgrundschuld zur Absicherung eines noch auszuzahlenden Darlehens sei an erster Rangstelle sichergestellt, wird nicht dadurch eingeschränkt, daß bei pflichtgemäßem Verhalten des Grundbuchamts die angestrebte dingliche Sicherung teilweise erreicht worden wäre.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1380 Nr. 27
DB 2001 S. 2288 Nr. 43
EAAAC-00879

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