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BGH Urteil v. - IX ZR 419/98

Gesetze: ZVG § 115; ZPO § 876; KO § 15

Leitsatz

a) Zur Bedeutung einer Einmalvalutierungsabrede für die Verteilung eines Versteigerungserlöses.

b) Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 15 KO in eine Beeinträchtigung der Masse infolge des Rechtserwerbs. Der Gläubigerwechsel allein beeinträchtigt die Masse nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAC-00846

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